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PERSONAL-NEWS Nr.: 17.2025


AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE


PERSONALENTWICKLUNG

TALENTpro 2025
Kein gewöhnliches Branchentreffen: Hier treffen die herausragendsten Köpfe und neuesten Trends aus den Bereichen Recruiting, Talentmanagement und Employer Branding aufeinander. Nirgendwo sonst kannst du so viele Lösungen, Produkte und Anbieter zu genau deinem Thema finden. Das macht die TALENTpro zum #1 Event für Recruiting & Employer Branding. Abseits der reinen Fachlichkeit erwarten dich musikalische Highlights, Streetfood mit kulinarischen Köstlichkeiten und sogar die Möglichkeit, den Tag entspannt mit „Early Morning Yoga“ zu beginnen. Und selbst an die Handtücher und Yogamatten haben wir für dich gedacht. Das TALENTpro Expofestival bietet zudem eine Vielzahl interaktiver Formate und Möglichkeiten, dich zu vernetzen und auszutauschen. Lass uns das größte Fest der deutschen Recruiting- und Talentmanagement-Szene gemeinsam feiern.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://talentpro.de/
Wann: 04. - 05. Juni 2025, Veranstaltungsort: München Zenith   


PERSONALRECHT

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns
Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB dar, auch wenn dies dazu führt, dass dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit verbleibt noch der Arbeitnehmer erbetenen Rechtsrat einholen kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.02.2022 entscheiden. Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Am 22. November 2019 führten der Geschäftsführer und der spätere Prozessbevollmächtigte der Beklagten, der sich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vorstellte, im Büro des Geschäftsführers ein Gespräch mit der als Teamkoordinatorin Verkauf im Bereich Haustechnik beschäftigten Klägerin. Sie erhoben gegenüber der Klägerin den Vorwurf, diese habe unberechtigt Einkaufspreise in der EDV der Beklagten abgeändert bzw. reduziert, um so einen höheren Verkaufsgewinn vorzuspiegeln. Die Klägerin unterzeichnete nach einer etwa zehnminütigen Pause, in der die drei anwesenden Personen schweigend am Tisch saßen, den von der Beklagten vorbereiteten Aufhebungsvertrag. Dieser sah ua. eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. November 2019 vor. Die weiteren Einzelheiten des Gesprächsverlaufs sind streitig geblieben. Die Klägerin focht den Aufhebungsvertrag mit Erklärung vom 29. November 2019 wegen widerrechtlicher Drohung an. Mit ihrer Klage hat die Klägerin u:a. den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 30. November 2019 hinaus geltend gemacht. Sie hat behauptet, ihr sei für den Fall der Nichtunterzeichnung des Aufhebungsvertrags die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung sowie die Erstattung einer Strafanzeige in Aussicht gestellt worden. Ihrer Bitte, eine längere Bedenkzeit zu erhalten und Rechtsrat einholen zu können, sei nicht entsprochen worden. Damit habe die Beklagte gegen das Gebot fairen Verhandelns verstoßen. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen.
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Auch wenn der von der Klägerin geschilderte Gesprächsverlauf zu ihren Gunsten unterstellt wird, fehlt es an der Widerrechtlichkeit der behaupteten Drohung. Ein verständiger Arbeitgeber durfte im vorliegenden Fall sowohl die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung als auch die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen. Ebenso ist das Landesarbeitsgericht auf der Grundlage der vom Senat in der Entscheidung vom 7. Februar 2019 (- 6 AZR 75/18 -) entwickelten Maßstäbe unter Berücksichtigung des in der Revisionsinstanz nur eingeschränkten Prüfungsumfangs zutreffend zu dem Schluss gekommen, dass die Beklagte nicht unfair verhandelt und dadurch gegen ihre Pflichten aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB verstoßen hat. Die Entscheidungsfreiheit der Klägerin wurde nicht dadurch verletzt, dass die Beklagte den Aufhebungsvertrag entsprechend § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB nur zur sofortigen Annahme unterbreitet hat und die Klägerin über die Annahme deswegen sofort entscheiden musste.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2022 – 6 AZR 333/21 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. Mai 2021 – 18 Sa 1124/20


PERSONALITERATUR

Women at work
Längst überholte Glaubenssätze überwinden.
Einerseits sind Frauen zunehmend in Fach- und Führungspositionen vertreten. Gleichzeitig stehen sie jedoch unter enormem inneren Druck. Tief verwurzelte Glaubenssätze und gesellschaftliche Normen führen oft zu Erschöpfung, Selbstzweifeln oder sogar psychischen Krisen, die ihre berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Dr. Silke Rusch deckt die verborgenen Muster auf, die Frauen in ihrer Karriere bremsen, und bietet praxiserprobte Methoden zur Überwindung dieser Barrieren. Sie beleuchtet die Ursprünge weiblicher Glaubenssätze und stellt wirkungsvolle Übungen vor, um die Work-Life-Balance zu verbessern und eine selbstbestimmte berufliche Vision zu entwickeln. Dieses Buch ist ein unverzichtbarer Begleiter für Frauen, die mental gestärkt ihre berufliche Entwicklung vorantreiben wollen.
Inhalte:
    
•   "Ich genüge nicht“, "Ich bin eine Rabenmutter", „Macht ist böse“: Hinterfragung und Reflexion typischer Glaubenssätze, Impulse und Übungen zur Überwindung
     •   Ein tiefgreifendes Verständnis für Symptome wie Erschöpfung, Ängste und Depressivität entwickeln
     •   Praktische Übungen und gezielte Reflexionsfragen, um belastende Energiefresser zu identifizieren und loszulassen
     •   Weibliche Überzeugungen und Führung: Reflexion über spezifische Barrieren und Möglichkeiten zur Entwicklung einer authentischen Führungsrolle
Autor: Dr. Silke Rusch, 1. Auflage 2025, 228 Seiten, Haufe Verlag, ISBN: 978-3-648-18376-2, 43,99 € inkl. MwSt


PERSONALGEDANKEN

Inmitten von Schwierigkeiten liegen auch günstige Gelegenheiten!"
(Albert Einstein)

(Deshalb auch in schwierigen Zeiten immer wachsam bleiben!)
(Lutz Kehrberg)

Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert. (letzte Aktualisierung: 25.04.2025)
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